Was man am Unfallort beachten muss

  1. Unfallstelle absichern: Warnblinkanlage an, Warnweste anziehen, Warndreieck ca. 50-150 Schrittlängen entfernt aufstellen
  2. Unfallzeugen bitten zu warten
  3. Erste Hilfe leisten
  4. Polizei rufen? Nur wenn Verletzte, hoher Sachschaden, fehlende Einigung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Kennzeichen außerhalb der EU ohne Versicherungsnachweis (grüne Versicherungskarte). Ggb. der Polizei nur Angaben zur Person, nicht zur Sache machen.
  5. Tipp: Eigene Beweise sichern: Namen und Anschriften der Zeugen notieren, Fotos von Unfallort und Unfallfahrzeugen, Unfallbericht anfertigen, Achtung: kein Schuldanerkenntnis unterzeichnen.

Was man zuhause beachten muss

  1. Melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung, wenn Sie Schuld sind
  2. Melden Sie den Unfall Ihrer Rechtsschutzversicherung.
  3. Vereinbaren Sie einen Termin bei einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, die Kosten hierfür hat der Unfallverursacher zu tragen
  4. Verhandeln Sie besser nicht (auch nicht bei vermeintlich eindeutiger Schuldfrage) direkt mit der Versicherung. Unterschreiben Sie niemals eine Abfindungserklärung wegen Schmerzensgeld ohne vorher einen Rechtsanwalt um Rat gefragt zu haben.
    Lassen Sie sich niemals auf den von der Versicherung gemachten Vorschlag ein, was den Sachverständigen, die Werkstatt oder den Mietwagen angeht.

Sämtliche Unfallschäden

  • Arzt- und Heilbehandlungskosten
  • Attestkosten
  • Haushaltsführungsschaden
  • Nutzungsausfall
  • Mietwagenkosten
  • Mehrwertsteuer
  • Sachverständigenkosten
  • Schmerzensgeld
  • Auslagenpauschale
  • Verdienstausfall
  • Reparaturkosten
  • Rechtsanwaltskosten
  • Merkantiler Minderwert
  • Wirtschaftlicher Totalschaden