Wer kann Insolvenz beantragen?

Alle natürlichen Personen, also Arbeitnehmer, Arbeitslose, Rentner, Alleinerziehende, Ledige, Verheiratete, ehemalige Unternehmer, wenn sie weniger als 20 Gläubiger haben und keine Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis (Löhne, Lohnsteuer, Sozialversicherungsverfahren) haben, können vom Insolvenzverfahren profitieren.
Auch Inhaftierte in der JVA können bereits während der Inhaftierung das Verfahren beginnen.