Außergerichtliche Einigung
Ich möchte keine Insolvenz, welche Alternative gibt es?
Das Insolvenzverfahren ist nicht der einzige Weg aus den Schulden. Oftmals gelingt es uns, die Schulden auch ohne Insolvenzverfahren durch Abschluss eines Vergleiches weg zu bekommen.
Durch einen Vergleich können Sie sich bis zu 70 % der Schulden sparen. Wichtig ist, dass mit allen Gläubigern eine Einigung erzielt werden kann.
Welche Kosten entstehen, wenn ich keinen Beratungsschein bekomme?
Wenn Ihre Einkünfte zu hoch sind, oder Sie bereits einmal eine außergerichtliche Schuldenbereinigung mit Beratungshilfe durchgeführt haben, bekommen Sie keinen Beratungsschein. Dann haben Sie die Kosten für den außergerichtlichen Einigungsversuch selbst zu tragen. Die Kosten sind abhängig von der Anzahl Ihrer Gläubiger. Für den Fall, dass wir eine Einigung mit Ihren Gläubigern erzielen können, fällt zusätzlich eine Einigungsgebühr an.
Welche Kosten entstehen für die Tätigkeit?
Wenn Sie Hartz IV-Empfänger sind, oder sonst geringe Einkünfte und hohe Ausgaben haben, erhalten Sie auf Antrag beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein. In diesem Fall werden die Kosten für unser Tätigwerden von der Staatskasse getragen. Für Sie fällt lediglich eine einmalige Gebühr in Höhe von 10,00 € an.
Was muss ich tun, wenn ich meine Schulden wegbekommen möchte?
Kontaktieren Sie uns, wir senden Ihnen sämtliche Unterlagen zu Ordnen Sie die Unterlagen Ihrer Gläubiger, insb. Namen, Anschriften und Aktenzeichen.
- Beantragen Sie den Beratungshilfeschein
- Kommen Sie entweder persönlich zum Termin, oder senden Sie uns alle Unterlagen per Post, Fax oder Mail
- Sofort nach Eingang Ihrer Unterlagen beginnen wir mit unserer Arbeit. Ohne Wartezeiten!
Insolvenzverfahren
Welchen Betrag von meinem Gehalt darf ich behalten?
Es existiert eine Pfändungstabelle, aus der sich ergibt, bei welchem Nettoeinkommen und welchen Unterhaltspflichten welcher Betrag pfändbar ist. Der ganze Rest Ihres Gehaltes ist unpfändbar und steht Ihnen ohne Einschränkung zur Verfügung. Die Pfändungstabelle gilt sowohl ohne Insolvenz für Ihre Gläubiger, als auch im Insolvenzverfahren für den Treuhänder.
Was bedeutet Restschuldbefreiung?
Wenn sich der Schuldner während der Wohlverhaltensperiode an alle Obliegenheiten hält, wird nach Ablauf von sechs Jahren die Restschuldbefreiung erteilt. Dies bedeutet, dass sämtliche Schulden, die bei Eröffnung des Verfahrens vorhanden waren erlassen werden. Ausgenommen hiervon sind Forderungen aus unerlaubter Handlung, wie Geldstrafen, Geldbußen, u.ä.
Was muss ich während der Wohlverhaltensperiode beachten?
Während der so genannten Wohlverhaltensperiode hat der Schuldner bestimmte Obliegenheiten, die er erfüllen muss. Diese sind:
- einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich um eine solche bemühen;
- jeden Wohnsitzwechsel und jeden Wechsel der Beschäftigungsstelle anzeigen;
- keine Vorteile an einzelne Gläubiger, sondern Zahlungen nur an den Treuhänder;
- ererbtes Vermögen zur Hälfte an den Treuhänder herausgeben;
- wahrheitsgemäße Angaben zum Vermögen machen.
Welches Insolvenzgericht ist zuständig?
Nicht an jedem Amtsgericht ist auch ein Insolvenzgericht eingeführt. Eine Liste der zuständigen Insolvenzgerichte finden Sie in unserem Downloadbereich, oder Sie fragen telefonisch nach.
Hier finden Sie eine Suchmaske mit der Sie Ihr für Sie zuständiges Insolvenzgericht via Internet ermitteln können.
Wer hilft mir beim Ausfüllen des Insolvenzantrages?
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der wichtigste Schritt auf dem Weg aus den Schulden. Viele Schuldner sind damit überfordert oder haben Angst, Fehler zu machen. Selbstverständlich helfen wir Ihnen bei der Antragstellung. Zum einen füllen wir Ihnen einen Großteil der Unterlagen aus. Zum anderen bieten wir den einmaligen und kostenlosen Service, dass wir Ihren ausgefüllten Antrag auf Ihren Wunsch nochmals auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüfen. Dieser Service ist für Sie kostenlos und gibt Ihnen ein sicheres Gefühl.
Wie lange dauert es, bis Insolvenzantrag gestellt werden kann?
Erst wenn das außergerichtliche Einigungsverfahren gescheitert ist, erhalten Sie von uns eine Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsverfahrens mit der Sie den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Je nachdem, wie viele Gläubiger Sie haben und wie vollständig die Unterlagen sind, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben, dauert das außergerichtliche Verfahren zwischen drei Wochen und drei Monaten.
Wer kann Insolvenz beantragen?
Alle natürlichen Personen, also Arbeitnehmer, Arbeitslose, Rentner, Alleinerziehende, Ledige, Verheiratete, ehemalige Unternehmer, wenn sie weniger als 20 Gläubiger haben und keine Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis (Löhne, Lohnsteuer, Sozialversicherungsverfahren) haben, können vom Insolvenzverfahren profitieren.
Auch Inhaftierte in der JVA können bereits während der Inhaftierung das Verfahren beginnen.
Vorbereitung
Wie bekomme ich eine SCHUFA-Auskunft?
Informieren Sie sich am besten direkt über die Internetseite der Schufa.
Was können Selbständige tun, oder ehemals Selbständige, die mehr als 19 Gläubiger haben?
Für diese Personen gibt es das so genannte Regelinsolvenzverfahren. Hier ist vorher kein außergerichtlicher Einigungsversuch erforderlich, sondern der Antrag kann direkt gestellt werden. Auch hierbei helfen wir Ihnen gerne.
Was ist bei Eheleuten zu beachten?
Grundsätzlich gilt, dass Ehepartner nicht automatisch für einander haften. Ausgenommen sind Schulden, die die Eheleute gemeinsam gemacht haben, sei es als Bürgschaft für den anderen oder durch ein gemeinsames Darlehen. In diesen Fällen sind die Eheleute so genannte Gesamtschuldner, d.h. jeder schuldet die Forderung in voller Höhe, der Gläubiger kann die Forderung jedoch nur einmal verlangen. Dies bedeutet, dass beide Ehepartner für sich einen außergerichtlichen Einigungsversuch und ein Insolvenzverfahren durchführen müssen.
Muss ich persönlich in die Kanzlei kommen?
Selbstverständlich nehmen wir uns gerne Zeit, um Sie persönlich kennenzulernen und die Lösung Ihrer Probleme zu besprechen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, zu unserer Hauptniederlassung nach Augsburg zu kommen, können wir sämtliche Besprechungen telefonisch vornehmen und Unterlagen per Post, Fax oder Mail austauschen. Wir sind bundesweit tätig und haben in unserem Downloadbereich sämtliche Unterlagen für Sie eingestellt. Gerne können Sie uns auch anrufen, wir versenden auf Ihren Wunsch die Unterlagen auch gerne per Post, Fax oder Mail an Sie.
Wie bekomme ich einen Beratungsschein?
Den Beratungsschein erhalten Sie am einfachsten und schnellsten, wenn Sie persönlich zum Amtsgericht Ihres jeweiligen Wohnsitzes gehen. Sie benötigen dabei Ihren Einkommensnachweis (Bewilligungsbescheid der ARGE oder Gehaltsabrechnung) und Ihre Belege für Ihre monatlichen Ausgaben (wie Mietvertrag, Kontoauszüge, etc.). Sie bekommen nach kurzer Prüfung den Beratungsschein für die Angelegenheit „außergerichtliche Schuldenbereinigung vor Privatinsolvenz“. Den Antrag können Sie auch schriftlich stellen, indem Sie unser Antragsformular im Downloadbereich verwenden und von sämtlichen Belegen Kopien beifügen. Bis zur Übersendung des Beratungsscheines können 3-4 Wochen vergehen.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen gerne bei der Antragstellung.
Woher weiß ich, bei wem ich Schulden habe?
Es ist sehr wichtig, dass wir möglichst von allen Ihren Gläubigern die vollständigen Kontaktdaten haben. Viele Schuldner haben oft schon den Überblick verloren und sind sich nicht sicher, ob sie einen Gläubiger vergessen haben. Hier empfehlen wir, möglichst vor Ihrem Besuch bei uns, eine Schufa Eigenauskunft einzuholen. Außerdem schreiben wir immer auch die für Sie zuständigen Gerichtsvollzieher an, um zu sehen welche Aufträge dort bearbeitet wurden.