• Individuelle Schuldnerberatung und Insolvenzvermeidung
  • Verbraucherinsolvenz (Beratung, Einigungsversuch, Antragstellung)
  • Regelinsolvenz (Beratung und Antragstellung)

Seit dem Jahr 2004 helfen wir jährlich mehreren hundert Schuldnern dabei, ihre Schuldensituation in den Griff zu bekommen.

Wir sind ein Team von erfahrenen Rechtsanwälten und Rechtsanwaltsfachangestellten, deren Schwerpunkt in der Schuldenbereinigung liegt. Durch unsere Erfahrung können wir den Schuldnern schnell und effektiv helfen.

Die persönliche und individuelle Beratung des Einzelnen liegt uns am Herzen.

Unser Ziel ist es in erster Linie, eine Einigung mit allen Gläubigern zu erreichen und damit ein Insolvenzverfahren zu verhindern.

Sollte es uns trotz unserer Bemühungen nicht gelingen, eine Einigung zu erzielen, stellen wir dem Schuldner die für den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens erforderliche Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Schulden- bereinigungsverfahrens aus und helfen ihm bei der Antragstellung.

Welcher Weg auch immer bei Ihnen der richtige ist: Am Ende werden Sie schuldenfrei sein!

Ihre Situation?!

  • Sie haben mehr Schulden, als Sie bezahlen können?
  • Sie wissen nicht, an welchen der Gläubiger Sie zuerst eine Rate zahlen sollen?
  • Sie sind frustriert, weil trotz Ratenzahlung, der Schuldenberg stetig anwächst?
  • Sie haben bereits Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide erhalten?
  • Sie haben bereits eine Eidesstattliche Versicherung abgeben müssen oder es wurde bereits angedroht?
  • Sie haben bereits Lohnpfändungen oder Kontopfändungen angedroht bekommen?

Wir haben die Lösung!

  • Wir helfen Ihnen dabei, eine Einigung mit allen Gläubigern zu erzielen.
  • Wir helfen sorgen dafür, dass Sie nicht in ein Fass ohne Boden zahlen, sondern sich sogar durch einen Vergleich mit Teilerlass einen Teil der Schulden sparen.
  • Wir zeigen Ihnen den Ausweg aus der Schuldenspirale.
  • Wir ermöglich Ihnen einen Neuanfang.
  • Wir helfen Ihnen für den Fall, dass wir keine außergerichtliche Einigung erzielen können den Weg in ein Insolvenzverfahren zu gehen

Kosten

Da es sich bei unserer Leistung um eine außergerichtliche Tätigkeit handelt, besteht die Möglichkeit, dass Sie hierfür Beratungshilfe erhalten, d.h. die Kosten werden von der Staatskasse getragen.

Einen Beratungshilfeschein erhalten Sie am schnellsten und einfachsten, wenn Sie mit Ihrem Einkommensnachweis (Arge-Bescheid, Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid) und den Nachweisen für Ihre Auslagen zu dem für Sie zuständigen Amtsgericht gehen und ihn persönlich beantragen.

Falls Ihnen dies nicht möglich ist, kann der Antrag auch schriftlich gestellt werden. Ein Formular finden Sie in unserem Downloadbereich, oder direkt hier.

Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch gerne bei der Antragstellung.

Für den Fall, dass Sie keinen Beratungsschein erhalten, haben Sie die Kosten unseres Einigungsversuches selbst zu tragen.

Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Anzahl Ihrer Gläubiger und ist wie folgt gestaffelt. Die Preise verstehen sich zzgl. MwSt.

Anzahl Gläubiger Vergleichsversuch
bis zu 5 300,- €
6 bis 10 440,- €
11 bis 15 580,- €
16 bis 20 720,- €
über 20 nach Vereinbarung

Für den Fall, dass es uns gelingt, mit allen Gläubigern eine Einigung zu erzielen, fällt zusätzlich noch eine Einigungsgebühr an. Die Höhe dieser Gebühr ist abhängig von dem uns entstandenen Aufwand sowie der Anzahl der Gläubiger.

Sie sehen: wir verstehen Ihr Problem und können Ihnen helfen!