Hoffnung für Inhaftierte: Inhaftierung verhindert nicht die Möglichkeit Privatinsolvenz anzumelden
Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 01.07.2010, IX ZB 148/09) die Frage geklärt, dass eine Inhaftierung weder die Möglichkeit ausschließt für straffälligen Schuldner Privatinsolvenz anzumelden, noch die Erteilung der Restschuldbefreiung verhindert.
Die Zeit der Inhaftierung kann von Schuldnern sinnvoll zur Durchführung – auch der Beantragung – einer Privatinsolvenz genutzt werden um nach der Haft auch in finanzieller Hinsicht einen Neustart machen zu können.
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