Ich bekomme kein Konto/Konto gekündigt, was kann ich jetzt tun?

Es gibt grundsätzlich das Recht auf ein so genanntes „Jedermannkonto“, d.h. ein Girokonto auf Guthabenbasis. Sollte Ihnen Ihre Bank ein solches Konto verweigern, oder Ihr bestehendes Konto aufgrund Ihrer finanziellen Situation kündigen, können Sie auf einem solchen Konto bestehen.

Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen umfangreiche Informationen unter der Rubrik „4 Schritte zum Girokonto“ zum Download zur Verfügung.

Was kann ich gegen eine Kontopfändung tun?

Bei einer Pfändung von Arbeitseinkommen kann der Betroffene anhand der Pfändungstabelle die Pfändungsgrenze überprüfen.

Falls noch kein P-Konto eingerichtet ist, muss man innerhalb von vier Wochen ab Zugang des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) ein P-Konto beantragen. Der Schutz gilt dann auch rückwirkend für die bereits beantragte Pfändung.

Wenn die Bank trotz nachträglicher Einrichtung des P-Kontos die gepfändeten Beträge an den Gläubiger ausbezahlt hat, muss sie diese zurückerstatten.

Das Pfändungsschutz-Konto (sog. „P-Konto“)

Vorteile

  • Automatischer Pfändungsschutz: 1.029,99 €
  • Erhöhung bei Unterhaltsverpflichtung, Kindergeldbezug, gesundheitlichem Mehraufwand
  • Bis zur Pfändungsgrenze ist die Teilnahme am elektronischen Zahlungsverkehr möglich
  • Nicht verbrauchtes Guthaben wird auf Folgemonat übertragen
  • Unabhängig welches Einkommen (auch für Selbständige)
  • Keine Sperrung des Kontos mehr

Wie kommt man zu einem P-Konto?

Seit dem 01.01.2012 muss ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto mit automatischem Pfändungsschutz umgewandelt werden, wenn man das pfändungsfreie Einkommen schützen möchte. Hierfür muss der Kontoinhaber einen entsprechenden Antrag bei seiner Bank stellen.

Es ist nur ein P-Konto pro Person möglich!

Tipp: wenn Sie Schulden haben, bereits eine Eidesstattliche Versicherung abgeben mussten, oder eine Pfändung läuft oder diese kurz bevor steht, beantragen Sie das P-Konto.

Falls Sie Unterhaltsverpflichtungen haben, legen Sie Ihrer Bank umgehend entsprechende Bescheinigungen vor, dann erhöhen sich die Freibeträge automatisch.

Freibeträge Unterhalt Freibeträge Kindergeld 
1 Unterhalts-
verpflichtung
370,76 €1 Kind184 €
2 Unterhalts-
verpflichtungen
577,32 €2 Kinder368 €
3 Unterhalts-
verpflichtungen
783,88 €3 Kinder558 €
4 Unterhalts-
verpflichtungen
990,94 €4 Kinder773 €
5 Unterhalts-
verpflichtungen
1197 €5 Kinder988 €

Wir sind berechtigt, diese Bescheinigung zur Vorlage bei der Bank auszustellen. Dazu benötigen wir einen Nachweis für die Unterhaltspflicht (Geburtsurkunde) sowie einen Nachweis, dass Sie den Barunterhalt auch tatsächlich leisten. Für die Erteilung der Bescheinigung entsteht eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 €. Für unsere Mandanten fällt lediglich eine Gebühr in Höhe von 10,00 € an.