Das sogenannte Monatsanfangsproblem beim P-Konto
Bei dem am 1.7.2010 eingeführte P-Konto (Pfändungsschutzkonto) welches den Zweck hat bei einer Kontopfändung dem Kontoinhaber die Möglichkeit zu geben, jeden Monat über den unpfändbaren Teil des Guthabens (Sockelbetrag 985,15 €) verfügen zu können ohne dass das Konto gesperrt wird.
kam es bereits Anfang August zu einer Panne, da gerade das sichergeglaubte Geld auf den P-Konten an die Gläubiger ausbezahlt wurde.
Näheres zu dieser Panne (immer wiederkehrendes Monatsanfangsproblem) und Lösungsmöglichkeiten, wie der Schuldner sein pfändungsfreies Einkommen schützen bzw. bei bereits erfolgter Pfändung zurückerhalten kann lesen Sie unter online-artikel.de nach.