Was muss ich während der Wohlverhaltensperiode beachten?

Während der so genannten Wohlverhaltensperiode hat der Schuldner bestimmte Obliegenheiten, die er erfüllen muss. Diese sind:

  • einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich um eine solche bemühen;
  • jeden Wohnsitzwechsel und jeden Wechsel der Beschäftigungsstelle anzeigen;
  • keine Vorteile an einzelne Gläubiger, sondern Zahlungen nur an den Treuhänder;
  • ererbtes Vermögen zur Hälfte an den Treuhänder herausgeben;
  • wahrheitsgemäße Angaben zum Vermögen machen.