Es existiert eine Pfändungstabelle, aus der sich ergibt, bei welchem Nettoeinkommen und welchen Unterhaltspflichten welcher Betrag pfändbar ist. Der ganze Rest Ihres Gehaltes ist unpfändbar und steht Ihnen ohne Einschränkung zur Verfügung. Die Pfändungstabelle gilt sowohl ohne Insolvenz für Ihre Gläubiger, als auch im Insolvenzverfahren für den Treuhänder.
Wenn sich der Schuldner während der Wohlverhaltensperiode an alle Obliegenheiten hält, wird nach Ablauf von sechs Jahren die Restschuldbefreiung erteilt. Dies bedeutet, dass sämtliche Schulden, die bei Eröffnung des Verfahrens vorhanden waren erlassen werden. Ausgenommen hiervon sind Forderungen aus unerlaubter Handlung, wie Geldstrafen, Geldbußen, u.ä.
Während der so genannten Wohlverhaltensperiode hat der Schuldner bestimmte Obliegenheiten, die er erfüllen muss. Diese sind: einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich um eine solche bemühen; jeden Wohnsitzwechsel und jeden Wechsel der Beschäftigungsstelle anzeigen; keine Vorteile an einzelne Gläubiger, sondern Zahlungen nur an den Treuhänder; ererbtes Vermögen zur Hälfte an den Treuhänder herausgeben; wahrheitsgemäße Angaben zum […]
Nicht an jedem Amtsgericht ist auch ein Insolvenzgericht eingeführt. Eine Liste der zuständigen Insolvenzgerichte finden Sie in unserem Downloadbereich, oder Sie fragen telefonisch nach. Hier finden Sie eine Suchmaske mit der Sie Ihr für Sie zuständiges Insolvenzgericht via Internet ermitteln können.
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der wichtigste Schritt auf dem Weg aus den Schulden. Viele Schuldner sind damit überfordert oder haben Angst, Fehler zu machen. Selbstverständlich helfen wir Ihnen bei der Antragstellung. Zum einen füllen wir Ihnen einen Großteil der Unterlagen aus. Zum anderen bieten wir den einmaligen und kostenlosen Service, dass wir […]
Erst wenn das außergerichtliche Einigungsverfahren gescheitert ist, erhalten Sie von uns eine Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsverfahrens mit der Sie den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Je nachdem, wie viele Gläubiger Sie haben und wie vollständig die Unterlagen sind, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben, dauert das außergerichtliche Verfahren zwischen drei […]
Alle natürlichen Personen, also Arbeitnehmer, Arbeitslose, Rentner, Alleinerziehende, Ledige, Verheiratete, ehemalige Unternehmer, wenn sie weniger als 20 Gläubiger haben und keine Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis (Löhne, Lohnsteuer, Sozialversicherungsverfahren) haben, können vom Insolvenzverfahren profitieren. Auch Inhaftierte in der JVA können bereits während der Inhaftierung das Verfahren beginnen.