Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 16.10.2010 (VI ZR 17/10) bestätigt, dass Gerichtskosten aus Strafverfahren keine Verbindlichkeiten aus unerlaubter Handlung im Sinne von § 302 Nr. 1 InsO sind und damit von der Restschuldbefreiung im Zuge einer Privatinsolvenz umfasst sind. Näheres
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Bei dem am 1.7.2010 eingeführte P-Konto (Pfändungsschutzkonto) welches den Zweck hat bei einer Kontopfändung dem Kontoinhaber die Möglichkeit zu geben, jeden Monat über den unpfändbaren Teil des Guthabens (Sockelbetrag 985,15 €) verfügen zu können ohne dass das Konto gesperrt wird. kam es
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Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 01.07.2010, IX ZB 148/09) die Frage geklärt, dass eine Inhaftierung weder die Möglichkeit ausschließt für straffälligen Schuldner Privatinsolvenz anzumelden, noch die Erteilung der Restschuldbefreiung verhindert. Die Zeit der Inhaftierung kann von Schuldnern sinnvoll
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