Bei dem am 1.7.2010 eingeführte P-Konto (Pfändungsschutzkonto) welches den Zweck hat bei einer Kontopfändung dem Kontoinhaber die Möglichkeit zu geben, jeden Monat über den unpfändbaren Teil des Guthabens (Sockelbetrag 985,15 €) verfügen zu können ohne dass das Konto gesperrt wird. kam es
Read More